Rehkitzrettung mit der Wärmebilddrohne

Hier habe ich Ihnen eine Sammlung aller wichtigen Fragen und Antworten zusammen gestellt. Sollten doch noch weitere Fragen offen bleiben, so verwenden Sie bitte mein Kontaktformular.

Ist die Drohne bei jedem Wetter einsetzbar?

Nein! Bei Niederschlag, also bei Regen, Schnee und Nebel kann die Drohne nicht eingesetzt werden. Die Feuchtigkeit würde in die elektronischen Bauteile eindringen und dort eventuell einen Kurzschluss verursachen und so die Drohne zum Absturz bringen. Auch bei Windgeschwindigkeiten größer als 12m/s sollte die Drohne aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden.

Gibt es zeitliche Einschränkungen?

Ja durchaus! Vor Beginn eines jeden Einsatztages müssen vom Drohnenpiloten diverse Informationen über Wetter und Einschränkungen über spezielle App`s oder im Internet eingeholt werder. Dort gibt es zum Beispiel sogenannte „NOTAMS“. Dies können zum Beispiel zeitliche oder räumliche Einschränkungen für den Betrieb von Drohnen sein. Etwa aus Gründen eines Militärmanövers, oder Sperrung von Lufträumen wegen diversen Veranstaltungen. Wenn ein solches Verbot angeordnet ist, darf die Drohne nicht einmal im eignen Garten betrieben werden.

Welche räumlichen Einschränkungen gibt es noch?

Es gibt noch weiterhin zusätliche räumliche Einschränkungen. Es müssen vorgegebene Abstände zu Hochspannungsleitungen, Bundesautobahnen und Bundesstraßen, sowie zu Bahnstrecken eingehalten werden.  Weiterhin müssen zu Flughäfen, Flugplätzen und militärischen Einrichtungen bestimmte Abstände eingehalten werden. 

Ist die Drohne versichert?

Ja! Die Drohne ist mit einer speziellen Drohnen Haftplichtversicherung gegenüber Sach- und Personenschäden versichert. Dies ist übrigens eine der Grundvoraussetzung, um die Drohne beim Luftfahrtbundesamt mit einer Betreiber ID zu registrieren. 

Ist die Drohne registriert?

Ja! Die Drohne ist ordnungsgemäß beim Luftfahrtbundesamt mit einer sogenannten Betreiber ID registriert und mit einer entsprechenden Plakette am Gerät gekennzeichnet. Ohne Registrierung und Kennzeichnung dürfte ich diese Gewichtsklasse meiner Drohne nicht betreiben.

Welche Lizenzen und Genehmigungen habe ich?

Ich besitze die A1/A3 und die A2 Fernpilotenlizenzen. Ferner habe ich vom Landratsamt Ostallgäu einer Sondergenehmigungen, um mit meinem PKW auf gesperrten Feld- und Forstwegen für den Zweck der Kitzrettung fahren zu dürfen. Es wäre unzumutbar, wenn ich das dazu notwendige Equipment zu Fuß transportieren müsste. Weiterhin habe ich von den Lechwerken eine Ausnahmegenehmigung, um mit der Drohne zum Zweck der Kitzrettung Hochspannungsleitungen im ausreichenden Abstand überfliegen zu dürfen.

Wie lange kann ich die Drohne betreiben?

In meiner Ausrüstung habe ich 4 Akku`s für meine Drohne. Jeder Akku hat etwa eine Flugzeit von etwa 40 bis 45 Minuten. Natürlich ist diese Zeitangabe abhängig von den äußeren Faktoren, wie Temperatur, Wind usw. Ich habe die Möglichkeit, die Akkus in meinem PKW vor Ort nachzuladen.